Rechtsprechung
OLG Naumburg, 13.01.2003 - 8 UF 147/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmittelkosten bei verspätet vorgebrachten Einwänden eines Rentenversicherungsträgers gegen die Richtigkeit einer erteilten Rentenauskunft beim Versorgungsausgleich
- Judicialis
BGB § 1587b Abs. 1; ; VAÜG § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; FGG § 53c; ; ZPO § 628; ; GKG § 17a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 16.05.2002 - 23 F 963/01
- OLG Naumburg, 13.01.2003 - 8 UF 147/02
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Naumburg, 30.03.2006 - 4 UF 4/06
Beschwerde des Rentenversicherungsträgers gegen eine …
Legt ein Verfahrensbeteiligter gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich Rechtsmittel ein und begründet dies mit einer erst nach Verkündung der Entscheidung erfolgten Änderung zur Auskunftshöhe kommt eine Kostenentscheidung zu seinen Lasten nicht in Betracht (im Anschluss an OLG Naumburg - 8 UF 147/02 und 14 UF 115/00).Da sie selbst die zur geänderten Auskunft geführte Information des Zusatzversorgungsträgers erst nach Erlass des Urteils erhalten hat, war es ihr nicht möglich, ihre Angaben noch rechtzeitig vor der Urteilsverkündung dem Familiengericht mitzuteilen (vgl. hierzu OLG Naumburg, Beschluss vom 13.01.2003, 8 UF 147/02, sowie vom 18.08.2000, 14 UF 115/00, jeweils zitiert nach Juris).
- OLG Naumburg, 11.04.2005 - 8 UF 58/04
Zur Frage der Gerichtskostentragung von Trägern der Rentenversicherung im …
Ihm können insbesondere die Kosten des Rechtsmittelverfahrens auferlegt werden, wenn die Beschwerde ausschließlich deswegen begründet ist, weil der Beschwerdeführer in der ersten Instanz eine unzutreffende Auskunft erteilt hat, die er im Beschwerdeverfahren berichtigt (vgl. st. Rspr. OLG Naumburg FamRZ 2001, 1383, zuletzt: Beschluss vom 13.01.2003, 8 UF 147/02; OLG Braunschweig FamRZ 1997, 223). - OLG Naumburg, 04.08.2006 - 4 UF 11/06
Systemangleichende Umrechnungen beim Versorgungsausgleich unter Zugrundelegung …
Auf diese Weise hätte die richtige Auskunft noch in das Verfahren eingeführt werden können, so dass das Rechtsmittel entbehrlich gewesen wäre (zur Kostenentscheidung zu Lasten des Versicherungsträgers bei erfolgreicher Beschwerde vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 13.01.2003, 8 UF 147/02, sowie vom 18.08.2000, 14 UF 115/00, jeweils zitiert nach Juris).